Amtsgericht München Nachlassgericht

Welche Aufgaben hat das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht hat im Prinzip die Aufgaben die Verwahrung von Testamenten und Erbverträge, die Sicherung des Nachlasses, das Eröffnen von Testamenten und die Ermittlung von Erben.

Die Zuständigkeit ist nach dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen geregelt. Das Nachlassgericht des Amtsgerichts am letzten Wohnort eröffnet das Testament.

Die wichtigste Zuständigkeit des Nachlassgerichts ist die Erteilung des Erbscheins, wie sie in §§ 2353 ff. BGB vorgesehen ist. Aber auch die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen, die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen, die Bestellung eines Nachlasspflegers sowie die Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers gehören zu den Aufgaben des Nachlassgerichts.

Entscheidungen des Nachlassgerichts können mit der Beschwerde angefochten werden, über die eine Zivilkammer des Oberlandesgerichts als zweite Tatsacheninstanz entscheidet.

Ermittlung und Feststellung der Erben

Bei einem Todesfall wird das Nachlassgericht automatisch tätig, wenn dem Gericht bekannt ist, dass das Vermögen und der Wert etwaiger Grundstücke höher ist als die Beerdigungskosten.

Erteilung von Erbscheinen

Der Erbschein ist für den Erben ein amtliches Zeugnis über sein Erbrecht und die Größe des Erbteils, der ihm zugesprochen wird. Ein solcher Erbschein wird nur auf Antrag erteilt und ist in der Regel gebührenpflichtig.

Sicherungsmaßnahmen (Anordnung einer Nachlasspflegschaft):

Wenn die Erben unbekannt sind, wird eine Nachlasspflegschaft angeordnet. Ein Nachlasspfleger ist meist ein Rechtsanwalt und verwaltet den Nachlass für die unbekannten Erben. Für seine Tätigkeit erhält er eine Vergütung aus dem Nachlass.

Beurkundung und Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen:

Wer das Erbe nicht angenehmen möchte, der muss eine Erklärung (Ausschlagung) tätigen, dass eine Erbschaft nicht angenommen wird. Für eine solche Ausschlagung ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich!

Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen:

Das Nachlassgericht kann mit der Verwahrung von Testamenten beauftragt werden, besonders um den Verlust eines privatschriftlichen Testaments zu vermeiden. Für die Verwahrung im Nachlassgericht wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 75,00 Euro erhoben (Stand 2021). Dazu kommt noch die einmalige Gebühr für die Registrierung der Hinterlegung beim Zentralen Testamentsregister in Höhe von 18,00 Euro. Ein notarielles Testament sowie Erbverträge werden von den Notaren in Verwahrung gegeben.

Das Nachlassgericht vom Amtsgericht München befindet sich in der Neuen Maxburg in der Münchner Innenstadt. Das Parken in der Maxburgstraße und den unmittelbar umliegenden Straßen ist recht schwierig. Es befinden sich jedoch schräg gegenüber das Parkhaus des Oberpollinger Kaufhauses. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist die U-Bahn und S-Bahn Haltestelle Stachus vielfältig erreichbar und in etwa 200 Metern Entfernung.   

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Anfahrt

Stadtplan  
Maxburgstr. 4 - 80333 München - Altstadt

Anfahrt mit Nahverkehr: Hinfahrt / Rückfahrt

Sie möchten mit dem öffentlichen Nahverkehr zu Amtsgericht München Nachlassgericht fahren? Hier finden Sie die jeweils nächste Haltestelle der unterschiedlichen Verkehrsmittel in der Nähe von Amtsgericht München Nachlassgericht:

Haltestelle Karlsplatz (Stachus) (225m)

Haltestelle Karlsplatz (Stachus) (225m)

Haltestelle Lenbachplatz (133m)

Haltestelle St.-Jakobs-Platz (593m)

Anfahrt mit dem Auto

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Parkplatz bei Kustermann (706m)

Parkhaus Oberpollinger (P1) (45m)

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Taxi Pacellistraße (99m)

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