KVR Gewerbeamt München

Kreisverwaltungsreferat KVR München

Die Hauptabteilung III des Kreisverwaltungsreferats München (KVR) in der Implerstraße kümmert sich um alle Gewerbeangelegenheit, wie der Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung. Diese Gewerbemeldungen können postalisch oder nach erfolgter Terminvereinbarung auch vor Ort erledigt werden.

Gewerbe anmelden

Jedermann kann gemäß der Gewerbefreiheit einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, muss diese Tätigkeit aber bei Beginn in der örtlichen Gewerbebehörde melden. In München übernimmt das an der Poccistraße gelegene KVR diese Aufgabe. Bei erfolgte Anmeldung bescheinigt die Gewerbebehörde den Empfang der Gewerbeanzeige (Gewerbeschein). Auch bei einer neuen Rechtsform des Unternehmens (GbR, GmbH oder oHG) muss in der Regel das bisherige Unternehmen abgemeldet werden und mit neuer Rechtsform wieder angemeldet werden. Die Mitarbeiter:innen beraten Sie im Vorfeld über die nötigen Schritte. Nach einer erfolgten Gewerbeanmeldung meldet das Gewerbeamt folgende Stellen über die Anmeldung: Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer (IHK), Eichamt, Registergericht, Landesverband der Berufsgenossenschaften, Statistisches Landesamt und die Agentur für Arbeit. Für bestimmte Gewerbearten benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis für die Ausübung, dazu zählen u.a. Handwerk, Bewachung, Makler sowie Bauträger und Baubetreuer, Pfandleiher und Versteigerer.

Die Anmeldung muss zu Beginn der Tätigkeit erfolgen und dabei wird die Tätigkeit sowie die Adresse gemeldet. Gemeldet werden alle gewerblichen Niederlassungen als Haupt- oder Filialbetrieb, unabhängig, ob die gewerbliche Tätigkeit als haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Bei einer fehlenden Meldung kann ein Bußgeld nach Gewerbeordnung verhängt werden. Bei Verlust der Anmeldebescheinigung (Gewerbeschein) können Sie gegen eine Gebühr eine Zweitschrift postalisch oder persönlich nach erfolgter Terminvereinbarung beantragen.

Gewerbe ummelden

Bei einer Veränderung der Tätigkeit, Änderung der Waren oder Leistungen und bei einem Wechsel des Standorts innerhalb Münchens ist eine Gewerbeummeldung nötig. Ähnlich wie bei der Gewerbeanmeldung werden vom Gewerbeamt weitere Stellen über die Ummeldung informiert, wie z.B. Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Bei einer Erweiterung des Gewerbes, die erlaubnispflichtig sind, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis. Wenn das Gewerbe aus München in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt wird, dann müssen Sie das Gewerbe in München abmelden und am neuen Standort bei der örtlichen Gewerbebehörde anmelden. Bei Verlust der Ummeldebescheinigung können Sie gegen eine Gebühr eine Zweitschrift beantragen.

Gewerbe abmelden

Nach der Beendigung der gewerblichen Tätigkeit oder bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde muss eine Gewerbeabmeldung erfolgen. Ähnlich wie bei der Gewerbeanmeldung werden vom Gewerbeamt weitere Stellen über die Ummeldung informiert, wie z.B. Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Bei Verlust der Abmeldebescheinigung können Sie gegen eine Gebühr eine Zweitschrift beantragen.

Postadresse

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerbemeldungen, Zentrale Dienste, Anmeldung ProstSchG

Ruppertstraße 19
80337 München

//SJ

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