KVR Einbürgerungsstelle München

Kreisverwaltungsreferat KVR München

Grundsätzlich ist für die meisten Angelegenheiten der Stadtverwaltung obligatorisch im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren, dies gilt auch für die Dienstleistungen der Münchner Ausländerbehörde.

Für eine Einbürgerung müssen in der Regel mehrere Voraussetzungen erfüllt werden, darunter fallen unter anderem die Aufenthaltsgenehmigung, ein Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Straflosigkeit, den Verlust bzw. die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Die Landeshauptstadt München hat einen Quick-Onlinecheck eingerichtet, in dem kontrolliert werden kann, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt werden. Natürlich stehen die Mitarbeiter:innen der Landeshauptstadt München für ein Beratungsgespräch zur Verfügung, wofür in der Regel im Vorfeld ein Termin vereinbart werden muss. Ein solcher Termin dauert nur 15 Minuten. Ebenso kann die Ausländerbehörde über die Internetseite muenchen.de über ein Formular kontaktiert werden oder der Antrag zur Einbürgerung online übermittelt werden. Es ist doch ratsam, die Unterlagen im Vorfeld überprüfen zu lassen.

Der Ausländerbeirat (vormals Ausländerbeirat) der Landeshauptstadt München hat zum Thema Einbürgerung eine Broschüre "Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit" herausgebracht, die sowohl in Papierform als auch als PDF heruntergeladen werden kann.

Wie lange dauert die Einbürgerung in München?

Die Bearbeitungszeit des Einbürgerungsverfahrens dauert in der Regel zwischen 8 und 12 Monate. Unabhängig davon kann es auch bei Heimatbehörden zu einer Bearbeitungszeit kommen.

Für Bürger:innen des Landkreises München ist die Außenstelle des Landratsamtes München in der Ludmillastraße 26 zuständig.

//SJ

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Haltestelle Poccistraße (267m)

Haltestelle Harras (1.2km)

Haltestelle Hermann-Lingg-Straße (1.5km)

Haltestelle Poccistraße (246m)

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