Allgemeine Geschäftsbedingungen

der mux.de Online GmbH (im folgenden anbietende Firma) (Stand: 01.01.2023)

  1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Leistungen der anbietenden Firma für gewerbliche oder selbstständige auftraggebende Firmen im Zusammenhang mit einem kostenlosen oder kostenpflichtigen Branchenbucheintrag oder der Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel im Online-Branchenbuch unter der Internetadresse https://www.mux.de und den hierauf genannten Partnerseiten (nachfolgend zusammen „Werbeseiten“ genannt).

(2) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der anbietenden Firma. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

  1. Definitionen

Ein „Werbeauftrag“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel auf den Werbeseiten zur Verbreitung. Werbemittel bestehen beispielsweise aus Bildern und/oder Texten, Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (z. B. Bannern), die beim Anklicken eine von der auftraggebenden Firma bestimmte Weiterleitung (Link) auslösen. Sind Werbemittel als solche nicht erkennbar, können diese von der anbietenden Firma deutlich als Werbung gekennzeichnet werden. Ein „Branchenbucheintrag“ ist der Eintrag des Unternehmens der auftraggebenden Firma mit dessen Firmennamen und Kontaktdaten (wie Adresse, Telefonnummer, Homepage etc.) sowie der zutreffenden Branchenbezeichnung in das Online-Branchenbuch der anbietenden Firma oder ein anderweitiges Listing in einem Guide auf einer oder mehreren Werbeseiten.

  1. Allgemeine Pflichten der auftraggebenden Firma

(1) Die auftraggebende Firma ist selbst verantwortlich für ihren Branchenbucheintrag und ihre Werbemittel, insbesondere für deren Gesetzeskonformität sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben. Sie stellt sicher, dass ihr Branchenbucheintrag und ihre Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere nicht gegen strafrechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, handelsrechtliche, standesrechtliche oder persönlichkeitsrechtliche Vorschriften verstoßen und keine sonstigen Rechte Dritter verletzen. Soweit der Eintrag auf Zielseiten verlinkt ist, gilt Satz 2 entsprechend für die Zielseiten.

(2) Die öffentliche Zugänglichmachung, Verbreitung und/oder Übermittlung von Inhalten, die pornografisch, gewaltverherrlichend, diskriminierend, gegen die guten Sitten verstoßend, beleidigend, herabsetzend, verleumderisch, unsachlich sind oder falsche Tatsachenbehauptungen enthalten, ist untersagt. Soweit die Werbemittel auf Zielseiten verlinken, gilt Satz 2 für die Zielseiten entsprechend.

(3) Die auftraggebende Firma ist dazu verpflichtet,

  • eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen, insbesondere ohne das ausdrückliche Einverständnis der jeweiligen Empfänger:innen keine E-Mails mit Werbung zu versenden (Verbot von Spam-E-Mails),
  • den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen (z. B. Zugangskennungen und Passwörter geheim halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte schützen) sowie
  • ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Computerviren, insbesondere deren Verbreitung, zu ergreifen.

Außerdem ist sie dazu verpflichtet,

  • der anbietenden Firma erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und
  • alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

Alle Personen, denen sie eine Nutzung des Webseiten-Services der anbietenden Firma ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinzuweisen (vgl. v. a. nachfolgende Absätze) sowie die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für den Webseiten-Service erforderlich sein sollten.

  1. Besondere Bestimmungen Branchenbucheintrag

(1) Der Auftrag für den kostenlosen Branchenbucheintrag wird erteilt, indem die auftraggebende Firma das online verfügbare Formular ausfüllt und absendet. Auf Grundlage der eingegebenen Daten erstellt die anbietende Firma einen Branchenbucheintrag bzw. passt einen bestehenden Eintrag inhaltlich an und stellt ihn online. Die Annahme des Auftrags erfolgt mit dessen Einstellung in die Werbeseiten („Erscheinungszeitpunkt“). Eine gesonderte Bestätigung über die Annahme des Auftrags erfolgt nicht.

(2) Der Auftrag für einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag oder individuelle Angebote wird erteilt, indem die auftraggebende Firma das ausgefüllte und unterschriebene Auftragsformular an die anbietende Firma sendet. Die Annahme des Auftrags erfolgt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung, wobei die Rechnung als solche gilt.

(3) Bei Aufträgen von Werbeagenturen kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Werden Werbetreibende direkt auftraggebend, müssen diese von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die anbietende Firma ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Nachweis ihrer Beauftragung zu verlangen.

(4) Die anbietende Firma ist berechtigt, dieses ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(5) Die anbietende Firma nimmt den kostenfreien oder kostenpflichtigen Branchenbucheintrag für die auftraggebende Firma entsprechend den im Auftrag angegebenen Informationen vor.

(6) Zur Pflege und Aktualisierung ihrer Daten im Branchenbucheintrag teilt die auftraggebende Firma der anbietenden Firma ihre Änderungswünsche in jeglicher Form mit.

(7) Die auftraggebende Firma ist verpflichtet, den Branchenbucheintrag unverzüglich nach Schaltungsbeginn bzw. Abrufbarkeit zu überprüfen und etwaige Fehler der anbietenden Firma innerhalb von vier Wochen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt der Branchenbucheintrag als genehmigt.

(8) Bei einem kostenlosen Branchenbucheintrag ist die anbietende Firma dazu berechtigt, auf den Seiten, die den Eintrag der auftraggebenden Firma enthalten, Werbung und Anzeigen zu schalten. Dabei ist sie frei in der Gestaltung der Seiten und kann die Werbung auch kontextspezifisch in Bezug auf den Branchenbucheintrag der auftraggebenden Firma ausspielen.

  1. Besondere Bestimmungen Werbemittel

(1) Mit Übersendung räumt die auftraggebende Firma der anbietenden Firma sämtliche Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, öffentlichen Wiedergabe, Speicherung und Entnahme aus einer Datenbank, insoweit diese für die auftragsgemäße Schaltung des Werbemittels erforderlich sind, ein.

(2) Die auftraggebende Firma ist verpflichtet, der angebotsstellenden Firma unaufgefordert vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel bis spätestens drei Werktage vor vereinbartem Schaltungsbeginn zur Verfügung zu stellen. Etwaige Abweichungen sind unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mit der anbietenden Firma abzustimmen.

(3) Die auftraggebende Firma stellt sicher, dass die übermittelten Werbemittel frei von Computerviren oder sonstiger Schadsoftware sind. Die anbietende Firma behält sich die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Schäden durch Computerviren oder sonstige Schadsoftware ausdrücklich vor.

(4) Die auftraggebende Firma ist verpflichtet, das auf den Werbeseiten veröffentlichte Werbemittel unverzüglich nach Schaltungsbeginn bzw. Abrufbarkeit zu überprüfen und etwaige Fehler der anbietenden Firma innerhalb von vier Wochen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt das Werbemittel als genehmigt.

(5) Die auftraggebende Firma hat die angemessenen Kosten der anbietenden Firma für eine von ihr gewünschte Änderung des Werbemittels zu tragen. Die Angemessenheit richtet sich dabei nach der Höhe des Auftrags und dem Umfang der Änderung.

  1. Datenschutz

(1) Die anbietende Firma weist die auftraggebende Firma darauf hin, dass der Datenschutz bei der Datenübertragung in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Insbesondere ist aufgrund der Struktur des Internets nicht auszuschließen, dass der Datenschutz von anderen Personen und Institutionen missachtet wird, die nicht im Verantwortungsbereich der anbietenden Firma liegen. Außerdem ist es möglich, dass eine Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. den EU-Datenraum nicht verlassen sollte, diesen trotzdem verlässt.

(2) In Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten verweisen wir außerdem auf unsere Datenschutzerklärung, die unter https://www.mux.de/Datenschutzerklaerung abrufbar ist.

  1. Haftung der angebotsstellenden Firma; Freistellung

(1) Die vertragliche und außervertragliche Haftung der anbietenden Firma im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner:innen regelmäßig vertrauen dürfen. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet die anbietende Firma nur für den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

(2) Die in Ziffer 8 (1) geregelte Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie bei gesetzlich vorgesehener Garantiehaftung.

(3) Die anbietende Firma prüft die Branchenbucheinträge und Werbemittel weder auf rechtliche Zulässigkeit noch auf Verstöße gegen die Rechte Dritter. Für die Inhalte ist ausschließlich die auftraggebende Firma verantwortlich. Die angebotsstellende Firma schließt jegliche Haftung für die Branchenbucheinträge und Werbemittel der auftraggebenden Firma aus.

(4) Die anbietende Firma ist berechtigt, die Schaltung eines Werbemittels oder Branchenbucheintrags abzulehnen, zu unterbrechen, zu sperren oder – bei Gefahr im Verzug auch ohne Benachrichtigung der auftraggebenden Firma – zu löschen. Dies gilt, wenn die anbietende Firma Kenntnis von erheblichen Verstößen gegen die Pflichten dieser Vereinbarung, von unzulässigen Inhalten oder von Rechtsverletzungen erlangt oder wenn der begründete Verdacht besteht, dass der jeweilige Inhalt gegen Gesetze, Rechte Dritter oder behördliche Bestimmungen verstößt oder wenn die Veröffentlichung für die anbietende Firma wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Gleiches gilt für Zielseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verlinkt und die die Voraussetzungen von Satz 1 erfüllen. Die auftraggebende Firma ist über die Sperrung unverzüglich unter Angabe der Gründe zu informieren und dazu aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen. Die Berechtigung zur Ablehnung oder Unterbrechung besteht, solange die auftraggebende Firma nicht nachweist, dass kein Verstoß vorliegt. Die Unterbrechung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist.

(5) Die auftraggebende Firma wird die anbietende Firma von jeglichen Ansprüchen Dritter freistellen, die diese aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Werbemittel, die Branchenbucheinträge oder den Webseitenservice gegen die anbietende Firma geltend machen.

  1. Gewährleistung und Verzug

(1) Die verschuldensunabhängige Haftung der Firma, die das Angebot stellt, für bei Vertragsschluss vorliegende Mängel der Werbeseiten, ist ausgeschlossen.

(2) Weichen die von der anbietenden und der auftraggebenden Firma ermittelten Medialeistungen voneinander ab, sind die Zahlen der anbietenden Firma maßgeblich.

(3) Die angebotsstellende Firma hat Störungen bei der Durchführung des Werbeauftrags oder des Webseitenservice, die auf höhere Gewalt, Streik, mangelnde Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu ihrem Server, Stromausfälle oder Serverausfälle, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen, oder vergleichbare Gründe zurückzuführen sind, nicht zu vertreten.

(4) Kann ein Werbeauftrag oder der Webseitenservice aus Gründen, die die anbietende Firma nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, wird die Ausführung nach Beseitigung der Störung nachgeholt, sofern dies innerhalb einer für die auftraggebende Firma zumutbaren und angemessenen Frist möglich ist.

(5) Wenn die Nachholung des Werbeauftrags oder des Webservices innerhalb einer für die auftraggebende Firma zumutbaren Frist nicht möglich ist, ist diese zum Rücktritt bzw. zur Kündigung des Vertrags berechtigt.

  1. Preise und Abrechnungsformalitäten

(1) Werbeagenturen und sonstige Werbetreibende sind verpflichtet, sich bei ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an die aktuelle Preisliste zu halten.

(2) Die Vergütung wird am Tag des Erscheinens des Branchenbucheintrags oder des Werbemittels fällig. Die auftraggebende Firma erhält eine Rechnung.

(3) Bei kostenpflichtigen Einträgen in das Online-Branchenbuch oder bei individuellen Verträgen muss die Vergütung für die gesamte Laufzeit des Vertrags vorab gezahlt werden.

(4) Wird ein Auftrag aus Umständen, die die anbietende Firma nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat die auftraggebende Firma unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten der anbietenden Firma den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten.

  1. Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Die anbietende Firma kann nach Mahnung und angemessener Fristsetzung bis zur Zahlung die weitere Ausführung des laufenden Auftrags zurückstellen und den Branchenbucheintrag sperren. Die auftraggebende Firma bleibt in diesem Fall zur Zahlung verpflichtet.

(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel von der Vorauszahlung des Betrags und dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

  1. Laufzeit und Beendigung von Verträgen

(1) Die Verträge laufen jeweils ab dem Erscheinungsdatum des Branchenbucheintrags bzw. des Werbemittels.

(2) Die Verträge über den kostenfreien Branchenbucheintrag haben eine unbefristete Laufzeit.

(3) Wurde eine bestimmte Laufzeit vereinbart (z. B. bei kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen oder individuellen Verträgen), ist diese für die auftraggebende Firma bindend. Die mux.de Online GmbH kann den Vertrag jedoch mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderquartals ordentlich kündigen. Im Fall einer solchen Kündigung während der vereinbarten Laufzeit werden etwaige im Voraus gezahlte Vergütungen anteilig an die auftraggebende Firma zurückerstattet, sofern nichts anderes vereinbart ist. volumen- oder gesamtlaufzeitbezogene Nachlässe, die der auftraggebenden Firma gewährt wurden, bleiben unberührt.

(4) Verträge mit unbefristeter Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich gekündigt werden.

(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die anbietende Firma nicht mehr zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verpflichtet. Sie kann alle auf dem Server befindlichen Daten der auftraggebenden Firma löschen, einschließlich der E-Mails in den Postfächern. Ein Übertragen des kompletten Internetauftritts auf einen Server von Drittanbieter:innen ist nicht möglich. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung der auftraggebenden Firma. Darüber hinaus ist die anbietende Firma nach Beendigung des Vertrags berechtigt, nicht zu einem neuen Provider übertragene Domains der auftraggebenden Firma bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen („CLOSE“).

(7) Weitergehende Ansprüche, insbesondere eine Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben hiervon unberührt. Bei einem erheblichen Pflichtverstoß ist die anbietende Firma berechtigt, das Vertragsverhältnis gemäß § 314 BGB fristlos zu kündigen. Darüber hinaus behält sich die anbietende Firma vor, beleidigende, diskriminierende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte zu löschen oder die betreffende Internetseite auf Kosten der auftraggebenden Firma dauerhaft zu sperren bzw. die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben. Vor dem Ergreifen einer dieser Maßnahmen wird die anbietende Firma die auftraggebende Firma auf deren Verstoß gegen ihre Pflichten hinweisen und ihr eine angemessene Frist zur Beseitigung des Verstoßes setzen. Sollte eine solche Fristsetzung der angebotsstellenden Firma wegen der Schwere der Pflichtverletzung nicht zumutbar sein, darf sie die jeweilige Maßnahme mit sofortiger Wirkung durchführen und wird die auftraggebende Firma unverzüglich davon unterrichten. Eine entsprechende Mitteilung erfolgt auch, wenn eine Internetseite aufgrund einer behördlichen Anordnung gesperrt wird.

  1. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, wird für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten München als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.